Am 25. Februar 2025 tritt das Solarspitzengesetz in Kraft. Ziel ist es, die Netzstabilität zu verbessern und den Eigenverbrauch von Solarstrom zu fördern. Hier sind die wichtigsten Änderungen und Vorteile im Überblick:
1. Keine Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen: Neue PV-Anlagen erhalten keine Vergütung mehr, wenn die Börsenstrompreise negativ sind. Allerdings wird die entgangene Vergütungszeit an das Ende der 20-jährigen Förderung angehängt.Vorteil: Mehr Anreize zur Eigennutzung oder Speicherung von Solarstrom, was langfristig Kosten spart.
2. Pflicht zu Smart Metern und Steuerboxen: PV-Anlagen über 7 kWp müssen intelligente Messsysteme und Steuerungen installieren. Ohne diese Technik wird die Einspeisung auf 60 % der Nennleistung begrenzt.Vorteil: Bessere Steuerung des Stromflusses und Möglichkeit, Eigenverbrauch gezielt zu optimieren.
3. Vereinfachte Direktvermarktung: Anlagen unter 100 kWp können ihren Strom einfacher direkt vermarkten und von variablen Börsenpreisen profitieren.Vorteil: Neue Einnahmequellen und höhere Wirtschaftlichkeit.
4. Flexiblere Nutzung von Batteriespeichern: Speicher dürfen nicht nur mit eigenem Solarstrom, sondern auch mit günstigem Netzstrom geladen werden.Vorteil: Günstige Stromspeicherung und Verkauf zu besseren Preisen.
5. Freiwilliger Wechsel für Bestandsanlagen: Ältere PV-Anlagen sind nicht betroffen, können aber freiwillig auf das neue System umsteigen und eine höhere Einspeisevergütung erhalten.Vorteil: Option auf finanzielle Anreize für Bestandsanlagenbetreiber.
Das Gesetz optimiert die Nutzung von Solarstrom und schafft neue Möglichkeiten für Betreiber. Mehr Eigenverbrauch, intelligente Steuerung und flexible Vermarktung erhöhen die Wirtschaftlichkeit und unterstützen die Energiewende.